FAQ

= frequently asked questions (dt: häufig gestellte Fragen). – Ein Begriff rsp Kürzel der im Internetzeitalter oft anzutreffen ist. Auch in unserem Praxisbetrieb tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf, die wir hier gerne beantworten.

Rechnung direkt an Krankenkasse

Wir senden unsere Rechnungen in der Regel nach 60 Tagen direkt an den Patienten. Im Aargau gilt offiziell noch der sog. «Tiers garant» d.h. der Patient erhält die Rechnung und leitet diese zur Rückvergütung an die Krankenkasse (KK) weiter. – Uns ist bewusst, dass einige unserer treuen Patienten gerne sähen, wenn wir direkt mit der KK abrechnen würden. Dies kommt aus folgenden Gründen – zumindest vorest – für uns nicht in Frage:

  • Wir erfassen die KK gar nicht bei unseren Patienten. Die Kassen bei allen Nach-/Mitzuerfassen ist ein bedeutender Mehraufwand
  • Gemäss wiederholt publizierten Zahlen wechseln Ende Jahr bis zu 30% der Schweizer KK-Kunden ihre Krankenkassen. Dies würde nochmals einen zusätzlichen Mutationsaufwand bedeuten (Abrechnen per 31.12. und Ändern der Krankenkassenangaben)
  • Daten = Macht. Diese Erkenntnis ist im Zeitalter von «Big Data» immer wichtiger. Unsere Grundhaltung: sowenig Information wie nur wirklich nötig. Wenn die KK primär die Rechnung erhält, hat sie zusätzliche (unnötige) Informationen z.Bsp. wenn jemand den Arzt konsultiert hat unterhalb der Franchise-Summe.

Welcher Arzt ist zuständig ?

Grundsätzlich ist jeder Patient «seinem Hausarzt» (Stammarzt) zugeordnet und dieser ist immer primäre Ansprechstelle. – Bei Unverfügbarkeit (Abwesenheit oder nicht verfügbar in der gewünschten Zeit) helfen wir uns gegenseitig aus. Konkret bedeutet dies, dass in den Ferien, während tageweiser Abwesenheiten, bei Engpässen usw im Notfall ein anderer Kollege den Patienten sieht und die nächste Konsultation in der Regel wieder beim Stammarzt vereinbart. – In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu erwähnen, dass wir die Informationen jederzeit gegenseitig einsehen können. – Die Schlussrechnung wird dann praktisch ausschliesslich wieder durch den Stammarzt gestellt.

Verrechnung von Leistungen ohne Patientenkontakt

Seit 1.1.2019 wurde der Tarif (Tarmed) verändert u.a. indem sogenannte «Leistungen in Abwesenheit» massiv komplizierter verrechnet werden müssen. Zum einen ist auf die Minute genau abzurechnen und zum andern sind sechs unterschiedliche Arten dieser Leistungen zu erfassen. Diese Leistungspositionen sind:

  • Erstellen von Rezepten
  • Besprechung mit Angehörigen
  • Studium von Akten
  • Besprechung mit Therapeuten/Pflegeteam
  • Erkundigung bei Dritten
  • Überweisung an Therapeuten
Tarmed-Positionen zu «Leistungen in Abwesenheit»

Nun kommt es relativ häufig vor, dass wir in einer Abrechnungsperiode einen Patienten nicht gesehen haben, aber «im Hintergrund» doch etliche administrative Arbeit anfällt. Das diese nicht gratis geleistet werden kann liegt auf der Hand. – Wir versuchen hier Mass zu halten und verrechnen oft erst mit der Folgerechnung.

ABER: Es besteht ein zusätzliches rechtliches Problem! – Wie eine Anfrage beim FMH-Rechtsdienst ergeben hat, ist der Arzt aufgrund der Sorgfaltspflicht verpflichtet die zugestellten Berichte zu studieren und gegebenenfalls die nötigen Schritte einzuleiten.

Eine Illustration: Patient A hat aufgrund eines akuten Problems – auf Empfehlung des Callcenters – die Notfallstation aufgesucht. Dort wird u.a. ein zu tiefer Kaliumwert gemessen. – Mit Einwilligung des Patienten erhält der Hausarzt den Informationsbrief dieser Notfallkonsultation. Im Procedere steht, dass das Kalium nach 5-7 Tagen nachkontrolliert werden muss. – Falls sich der Patient nicht meldet könnte der Arzt im Problemfall haftbar gemacht werden, dass er nicht aktiv geworden ist. – Soweit so gut! – Unser Problem ist, dass wir täglich zirka ein Dutzend Berichte erhalten, diese alle «verarbeiten» müssen und eben bei medizinisch notwendigen Konsequenzen aktiv werden. Dies ist der oft gehörte «Bürokram» des Hausarztes und kann nicht gratis sein. Deshalb kommt es halt vor, dass der Patient eine Rechnung für 20.- bis 40.- Franken erhält ohne dass er physisch zur Konsultation bei seinem Hausarztes war.